
Moorburg: Richterin drückt sich vor klarer Entscheidung
März 25, 2009Heute fand schon wieder ein Prozess in Hamburg wegen der Aktion am Mittwoch des Klimacamps statt – diesmal gegen eine Aktivistin, die sich an der angemeldeten Demo vor dem Baustellengelände beteiligt hatte. Mit Erfolg: Der Bußgeldbescheid über 126 Euro wurde aufgehoben!
Vor dem Prozess und vor dem Gerichtsgebäude fand eine Aktion unter dem Motto „Musik ist Politisch“ statt, da die Demo am 20. August aufgelöst worden war, weil nur noch Musik gespielt worden sei. Dass noch mehrere Personen die Baustelle besetzt hielten und Solidarität mit dieser Aktion ausgedrückt werden sollte interessierte damals den Polizeibeamten Dudde nicht, der die Versammlung kurzerhand auflöste – er wollte wohl nach Hause zum Abendessen.
Bei der Aktion spielte eine Sambaband, Leute hielten Gegenstrom08-Transparente hoch und mussten sich dabei an die lächerliche Auflage der Polizei halten „den Staat nicht zu stören“, indem sie zu laut für Prozesse in dem Gebäude waren. (Text der wirklich lächerlichen Anmeldungsbestätigung unten.) Zur Unterstützung waren deutlich mehr Zuhörer_innen gekommen, als in den Gerichtssaal passten und erst nach einer Verhandlungspause erlaubte die Richterin, dass alle Menschen in den Saal dürfen.
Vor Gericht sagten zwei Polizisten aus, die im Rahmen der Demonstration anwesend waren. Einen politischen Charakter der Demo hätten sie zum Zeitpunkt der Auflösung nicht mehr gesehen – und dabei offenbar die Fronttransparente übersehen. Die Staatsanwaltschaft war gar nicht erst zum Prozess gekommen, nahm das Verfahren also auf die leichte Schulter – das erhöht die Chancen, dass alle weiteren Verfahren fallen gelassen werden.
Gleichzeitig duckte sich die Richterin aber weg: Zwar ging sie offensichtlich der Frage nach, ob die Demoauflösung rechtmäßig war, hörte den Anmelder der Demo aber gar nicht mehr an. Stattdessen entschied sie einfach, das Verfahren einzustellen, weil sie ein Bußgeld für nicht angemessen hält – die Frage der Rechtmäßigkeit blieb also ungeklärt. Nachteil: Damit müssen die Anwaltskosten von der Angeklagten getragen werden.
Die Organisatoren haben sich inzwischen festgelegt: Wird auch in den folgenden Verfahren nicht festgestellt, dass die Versammlung rechtswidrig aufgelöst wurde, werden sie vor das Verwaltungsgericht ziehen und die Stadt Hamburg – den grünen Justizsenator, der solche Verfahren durchgehen lässt, genauso wie den schwarzen Innensenator, der für den Klima-Killer in Moorburg prügeln lässt – verklagen.


Hier noch ein Bericht bei Indymedia über den Prozess: http://de.indymedia.org/2009/03/245266.shtml