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PM: Gegenstrom zum Prozess

März 27, 2009

Pressemitteilung Gegenstrom08

Hamburg, 25.03.2009

##Bußgeldverfahren gegen Klimaaktivistin eingestellt – Gericht drückt sich vor Feststellung der Rechtswidrigkeit##

Zur heutigen Einstellung des Bußgeldverfahrens gegen die Klimaaktivistin Chris Wolterink durch das Amtsgericht Hamburg erklärt die Aktion Gegenstrom08:

Das Amtsgericht Hamburg hat heute ein Bußgeldverfahren wegen „Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz“ gegen eine Klimaaktivistin eingestellt. Sie hatte sich im August 2008 an einer Kundgebung vor der Kraftwerksbaustelle in Moorburg beteiligt, die von der Polizei aufgelöst wurde. Wie etwa 50 andere AktivistInnen sollte sie deshalb ein Bußgeld von 123,50 bezahlen.

Beim heutigen Verfahren wurde nochmals deutlich, dass die Auflösung der Gegenstrom08-Kundgebung vor der Kraftwerksbaustelle in Moorburg im vergangenen August rechtswidrig war. „Die Argumentation der Polizeibeamten, die Kundgebung hätte ‘keinen Versammlungscharakter’ mehr gehabt, war völlig absurd.“ so Felix Pithan von Gegenstrom08.

Das war auch dem Gericht klar – das Verfahren wurde eingestellt, so dass die Rechtswidrigkeit der Versammlungsauflösung nicht im Urteil festgestellt werden musste. Eine klare Niederlage für Staatsanwaltschaft und Polizei, die den KlimaaktivistInnen aber nicht ausreicht: „Nachdem unsere Einsprüche zurückgewiesen wurden und die Staatsanwaltschaft den Fall vor Gericht gebracht hat, hätte ich heute zumindest eine inhaltliche Entscheidung erwartet.“, so die Angeklagte Chris Wolterink.

Die will der damalige Kundgebungsanmelder nun auf anderem Weg herbeiführen. „Da sich das Gericht hier um eine Aussage zur Rechtswidrigkeit der Auflösung drückt, planen wir eine Fortsetzungsfeststellungsklage.“, erklärt Felix Pithan. „Diese rechtswidrige Praxis der Hamburger Polizei muss politisch, aber auch juristisch in die Schranken gewiesen werden.“

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