Das erste Urteil zum Klimacamp ist gesprochen: Eine Reduzierung des Strafbefehls von 660 Euro auf 150 Euro brachte der Richterspruch des Amtsgerichts Hamburg-Harburg. Aber nicht den geforderten Freispruch! Dabei war das Verfahren von Fehlern durchzogen: Da behautet der Richter in der Urteilsbegründung, die Spontanbesetzung und -demonstration am Mittwoch des Klimacamps sei „schon Tage vorher in der Zeitung angekündigt“ gewesen und stellt fest, der betroffene Polizist hätte doch gar keinen Grund zu lügen. Den Hauptkritikpunkt, dass der ganze Polizeieinsatz rechtswidrig war, lässt der Richter unbeachtet – und folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Aber auch die hat im Lauf des Prozesses einsehen müssen, dass die Anklage gegen den damaligen Pressesprecher des Klimacamps auf tönernen Füßen steht – und ist im Strafmaß weit hinter den ursprünglichen Strafbefehl zurück gegangen.
Trotzdem kündigt der Verurteilte direkt nach dem Prozess der Presse an, in Revision zu gehen. Zahlreiche Journalisten hatten den Prozess verfolgt und die Unzulänglichkeiten des Richterspruchs mitbekommen.
Hier die Pressemitteilung von Gegenstrom08:
+++ Verurteilter Klimacampsprecher kündigt Einspruch an+++
+++ Gegenstrom: Haltlose Vorwürfe gegen engagierten Klimaschützer +++
Zur heutigen Verurteilung von Klimacampsprecher Tadzio Müller durch das Amtsgericht Hamburg-Harburg erklärt die Aktion Gegenstrom08:
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat den Klimacampsprecher Tadzio Müller heute wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Er wird gegen dieses Urteil vorgehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, sich bei der Räumung einer von der Polizei aufgelösten Kundgebung vor der Kraftwerksbaustelle in Moorburg im August 2008 an anderen Demonstranten festgehalten zu haben. „Der Vorwurf des aktiven Festhaltens stellte sich in der Verhandlung als völlig unhaltbar heraus.“, so Gegenstrom-Sprecher Felix Pithan. Müller wurde dennoch verurteilt, weil der Richter einem Polizeibeamten glaubte, der durch eine Rückenbewegung des Aktivisten gestolpert sein will. „Hier sollte um jeden Preis der Sprecher des Klimacamps verurteilt werden, das Land will die Anti-Kohle-Bewegung einschüchtern.“, kommentiert Pithan das Urteil.
Dabei ignorierte das Gericht, ob die Auflösung der Kundgebung durch die Polizei überhaupt rechtmäßig war. Sie hatte die Versammlung als unpolitische Musikveranstaltung bezeichnet. „Die Demonstration gegen das Kraftwerk Moorburg direkt vor der Baustelle war eine politische Versammlung mit Transparenten und Flugblättern. Das Vorgehen der Polizei dagegen ist reine Willkür, die wir nicht hinnehmen werden“, begründet Tadzio Müller den Einspruch gegen das Urteil.
Die Strafe fiel deutlich geringer aus als der ursprüngliche Strafbefehl von 600 Euro. „Das Gericht hat gemerkt, dass die Anklage auf wackeligen Füßen steht. Aber wir nehmen nicht hin, dass Klimaschutz als Straftat gilt.“, so Pithan weiter.
Das heutige Urteil illustriert gut die Forderung von Innensenator Ahlhaus, Widerstand wegen der „zunehmenden Gewalt gegen Polizisten“ schärfer zu bestrafen. „Ahlhaus will wohl noch öfter mit erfundenen Vorwürfen gegen politisch missliebige AktivistInnen vorgehen. Dem werden wir entschieden entgegentreten.“ erklärt der Gegenstrom-Sprecher.